Behinderten-Integration in Düsseldorf

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Nach der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen müssen Vertragsstaaten wie Deutschland gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. In Düsseldorf gibt es allerdings zum Beispiel nicht genügend Plätze in integrativen Grundschulen für die Zahl der Antragsteller. Ein Thema mit dem sich am 11. März auch der Anregungs- und Beschwerdeausschuss beschäftigt hat.

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