Nachtragshaushalt - erste Anhörung

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8,4 Milliarden Euro - das wäre die Rekordverschuldung für Nordrhein-Westfalen. Eine Summe, die CDU und FDP für verfassungswidrig halten - sie zogen vor das Verfassungsgericht Münster. Nachdem das Gericht bereits im Januar den vorläufigen Stopp für den Nachtragshaushalt 2010 angeordnet hat und die Aufnahme weiterer Kredite untersagte, fand am Dienstag (15.02.2011) war die erste Anhörung statt.

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