K.O.-Tropfen: Fiese Droge im Glas
25.02.2011, ein Bericht von Jennifer Hüttenhölscher
“Lass dich nicht K.O.-Tropfen!” - So heißt eine Kampagne des NRW-Justizministeriums in der sie über die Gefahren von KO-Tropfen aufklären. Gemeinsam mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband startet das Justizministerium jetzt im Rahmen der Aufklärungskampagne eine neue Aktion.Landesweit werden in Diskotheken und Gaststätten in den kommenden Tagen Bierdeckel verteilt, die mit Hinweisen wie “Pass auf´s Glas auf” versehen sind.
Was sind K.O.-Tropfen?
Mit so genannten K.O.-Tropfen sind Substanzen gemeint, die ahnungslosen Personen verabreicht werden und bei ihnen zu starken Bewusstseinsstörungen, bis zur Willenlosigkeit und Bewusstlosigkeit führen. Hinter K.O.-Tropfen können sich verschiedene Substanzen verbergen. Teilweise ist schon ihr Besitz strafbar. Das gilt insbesondere für das als „Partydroge“ verbreitete GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure). In der Szene wird es unter Bezeichnungen wie Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice illegal gehandelt. K.O.-Tropfen sind für eine ahnungslose Person tückisch. Sie sind farb- und geruchlos. Vermischt in einem Getränk kann man sie meistens auch nicht schmecken.
Wie werden K.O.-Tropfen eingesetzt?
Die Tropfen werden von den Tätern zumeist in ein offen stehendes Getränk des Opfers gegeben. Bei Mädchen und Frauen geschieht das nicht selten in Discotheken, Kneipen oder auf Partys, um sie anschließend zu missbrauchen. Das gelingt leider deshalb, weil K.O.-Tropfen zunächst nur willenlos und dann erst bewusstlos machen. Die Täter nutzen das aus, um ihre Opfer an einen
anderen Ort zu bringen.
Wie wirken K.O.-Tropfen?
Die Wirkung ist abhängig von der Verfassung des Opfers und der Dosierung. Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol und anderen Drogen. Nach der Einnahme treten oft Übelkeit und Schwindel auf; so als hätte man nur zuviel getrunken. Die Bewusstlosigkeit tritt erst später ein. Für einige Zeit nach der Einnahme kann das Opfer noch normal reden und sich bewegen, ist aber schon leicht manipulierbar bis willenlos. Nach dem Aufwachen aus der Bewusstlosigkeit kann das Opfer sich an das, was passiert ist, nicht oder nur vage und bruchstückhaft erinnern. Eine Überdosis K.O.-Tropfen kann sogar zu einem Koma, Atemstillstand und schließlich zum Tod führen.
Wie kann man sich schützen?
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen.
- Von Unbekannten Getränke nur in verschlossenen Originalfl aschen annehmen.
- Freundinnen sollten sich gegenseitig unterstützen, aufeinander achten und ihre Getränke nicht aus den Augen lassen.
- Vorsicht und Hilfe sind insbesondere nötig, wenn es der Freundin plötzlich übel wird und Unbekannte sich um sie kümmern oder sie aus dem Raum führen wollen.
Im Falle eines Falles: Was ist zu tun?
K.O.-Tropfen lassen sich im Blut und Urin nur für eine kurze Zeit feststellen. Unter bestimmten Umständen kann durch die Untersuchung einer Haarprobe aber auch noch geraume Zeit später ein Nachweis erfolgen. Schon bei Verdacht der Einnahme von K.O.-Tropfen sollte sofort ein Arzt, die Ambulanz eines Krankenhauses oder ein rechtsmedizinisches Institut aufgesucht werden. In jedem Fall sollte möglichst schnell die Polizei eingeschaltet werden. Angst und Scham nützen nur den Tätern! Denen kann nur das Handwerk gelegt werden, wenn betroffene Frauen und Mädchen den Mut haben, für ihre Rechte einzutreten. Unterstützung können Betroffene auch bei den örtlichen Frauennotrufen und Frauenberatungsstellen finden.
8 Tipps zur Soforthilfe
- Unter 112 die Feuerwehr bzw. den Notarzt rufen
- Wenn die Person nicht ansprechbar oder bewusstlos ist, muss sofort ein Notarzt mit alarmiert werden. Es besteht möglicherweise Lebensgefahr.
- Atmung und Puls kontrollieren, bei Bedarf stabile Seitenlage.
- Bei Atem- oder Herzstillstand: Wiederbelebungsmaßnahmen bis der Notarzt da ist.
- Wenn am Telefon Drogenkonsum erwähnt wird, kann es sein, dass die Polizei mitkommt. Wenn der Notarzt erst vor Ort über mögliche Drogeneinnahme informiert wird, steht er unter Schweigepflicht.
- Bei Gewalttaten: zögere nicht die Polizei zu rufen (110), sie kann zur Beweisaufnahme eine sofortige Untersuchung in einem Krankenhaus veranlassen.
- Die Notrufnummern funktionieren, auch wenn dein Handy kein Guthaben mehr hat
- Bei Verdacht kann ohne Anzeige bei der Polizei zu erstatten, im Institut für Rechtsmedizin der Charité Blut und Urin kostenpflichtig auf K.O.-Mittel untersucht werden.
- Da diese Drogen bis maximal 12 Stunden nach Einnahme nachweisbar sind, ist es sinnvoll, Urin in einem sauberen Glas kühl aufzubewahren, um es später untersuchen zu lassen.
(Quelle: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen)