Nachtragshaushalt: Reaktionen auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofs
20.01.2011, ein Bericht von Silke Lauenroth
Mit der einstweiligen Anordnung, dass die rot-grüne Landesregierung vorerst keine neuen Kredite aufnehmen darf, hat der Verfassungsgerichtshof am Dienstag für einige Aufregung im politischen Düsseldorf gesorgt. Wir haben darüber berichtet. Dass sich CDU und FDP über diese Anordnung freuen, ist wenig verwunderlich. Schließlich hatten sie im Dezember Verfassungsklage gegen den Nachtragshaushalt eingereicht. Am Dienstagabend trat dann auch Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin Sylvia Löhrmann vor die Presse.
Die Stimmung war schon mal besser bei der rot-grünen Minderheitsregierung. Denn Grund zur Freude hatten NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihre Stellvertreterin Sylvia Löhrmann (Bündnis 90/ Die Grünen) am Dienstag nicht. Schließlich hat der Verfassungsgerichtshof NRW in einer einstweiligen Anordnung den Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 untersagt. Demnach darf die Landesregierung erstmal keine weiteren Kredite aufnehmen.
In einer Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs vom 18. Januar heißt es:
„Mit Blick auf die in Kürze zu erwartende endgültige Klärung der Verfassungsrechtslage war es nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs geboten, den unmittelbar bevorstehenden Haushaltsabschluss und die in diesem Rahmen nicht auszuschließende (...) Inanspruchnahme der erhöhten Kreditermächtigung durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 um wenige Wochen hinauszuschieben, um vollendete Tatsachen zu verhindern.“
In der Staatskanzlei reagierte man darauf jedoch betont gelassen. Man werde diesen vorläufigen Beschluss respektieren. Die Regierung, so Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann, sei nach wie vor handlungsfähig. Außerdem verwiesen sie darauf, dass mit der einstweiligen Anordnung noch kein abschließendes Urteil über die Verfassungskonformität des Nachtragshaushalts 2010 gefallen sei.
Anders beurteilt das natürlich die Opposition. CDU und FDP sprechen von einer Regierungskrise und sehen sich durch den Verfassungsgerichtshof in ihrer Kritik an der rot-grünen Finanzpolitik bestätigt.
Am 15. Februar beginnt in Münster die Verhandlung im Hauptsacheverfahren. Eine endgültige Entscheidung wird der Verfassungsgerichtshof voraussichtlich im März fällen. Auch wenn am Dienstag keine Partei etwas von Neuwahlen wissen wollte – sollte der Nachtragshaushalt für verfassungswidrig erklärt werden, wird die Frage danach sicherlich erneut gestellt werden.